Nach einer WEG-Abrechnung stehen pro Eigentümer Guthaben oder Nachzahlungen fest. Damit sie als Forderung bzw. Guthaben auf dem Konto erscheinen, müssen sie sollgestellt werden.


Regelfall: aus der Abrechnung sollstellen

1. Durchlaufen Sie die komplette WEG-Abrechnung für das betreffende Wirtschaftsjahr. Sie zeigt anschließend alle Guthaben und Nachzahlungen pro Eigentümer an.

2. Klicken Sie unter „Abrechnungen" → „Einzelabrechnungen" auf Punkt 6 „Guthaben/Nachzahlungen sollstellen". Win-CASA erzeugt die Sollstellungen automatisch.


Nachträgliche Korrektur

Muss ein einzelner Betrag nachträglich korrigiert oder sollgestellt werden, erfassen Sie ihn manuell über „Manuell oder G/N" (Register „Buchhaltung" → „Buchen"). 


Sonderfall: Übernahme von einem anderen Verwalter

Die Buchungsart „Guthaben/Nachzahlung aus Fremdabrechnungen" ist ausschließlich für den Fall gedacht, dass Sie ein Objekt von einem anderen Verwalter übernehmen und ein Guthaben/eine Nachzahlung aus dessen (Fremd-)Abrechnung ins Soll stellen. Für die eigene laufende Abrechnung ist sie nicht der richtige Weg.

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