Die Abrechnungsspitze ist das Ergebnis der WEG-Jahresabrechnung je Eigentümer. Sie zeigt, ob sich für einen Eigentümer aus der Jahresabrechnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt.
Wie kommt die Abrechnungsspitze zustande?
Die Abrechnungsspitze entsteht aus dem Vergleich zwischen dem tatsächlichen Kostenanteil eines Eigentümers und den im Abrechnungsjahr geleisteten Vorauszahlungen (Hausgeldvorschüsse). Die Berechnung läuft grundsätzlich so ab:
- Die im Abrechnungsjahr angefallenen Kosten der WEG werden ermittelt.
- Diese Kosten werden nach dem jeweils hinterlegten Umlageschlüssel auf die Eigentümer verteilt – je nach Kostenart z. B. nach Miteigentumsanteilen, Verbrauch oder einem anderen Verteilerschlüssel.
- Für jeden Eigentümer ergibt sich daraus sein tatsächlicher Kostenanteil.
- Von diesem Kostenanteil werden die im selben Zeitraum geleisteten Vorauszahlungen abgezogen.
Das Ergebnis ist die Abrechnungsspitze.
Was bedeutet das Ergebnis?
- Nachzahlung: Der tatsächliche Kostenanteil ist höher als die geleisteten Vorauszahlungen.
- Guthaben: Die geleisteten Vorauszahlungen sind höher als der tatsächliche Kostenanteil.
Wo wird die Abrechnungsspitze in Win-CASA angezeigt?
Die Abrechnungsspitze wird je Eigentümer in der Einzelabrechnung ausgewiesen. Sie finden diese im Bereich Abrechnungen → Einzelabrechnung.
Wenn die Abrechnungsspitze nicht stimmt
Wenn die ausgewiesene Abrechnungsspitze unerwartet ausfällt, prüfen Sie insbesondere:
- Ist der richtige Abrechnungszeitraum eingestellt?
- Stimmen die hinterlegten Umlageschlüssel, und sind die Einheiten bzw. Anteile je Eigentümer darin korrekt hinterlegt?
- Wurden die Buchungen im richtigen Zeitraum gebucht (Buchungsdatum innerhalb des Abrechnungszeitraums)?
- Wurden alle Vorauszahlungen vollständig und korrekt berücksichtigt?
- Gab es einen Eigentümerwechsel im laufenden Jahr?
- Sind Kosten und Eigentümer korrekt zugeordnet?
Wichtige Abgrenzung
Die Abrechnungsspitze ist nicht mit der Rücklagenabrechnung gleichzusetzen und auch keine bloße Rundungsdifferenz. Maßgeblich ist immer die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kostenanteil eines Eigentümers und seinen geleisteten Vorauszahlungen im Abrechnungszeitraum.