In diesem Tutorial werden einige wichtige Punkte hinsichtlich Rücklage in Win-CASA 2020 angesprochen.
INHALTSVERZEICHNIS
- 1. Anfangsstand in der Rücklagenabrechnung
- 2. Beitragsverpflichtung laut Wirtschaftsplan
- 3. Auswertung der Rücklagen-Abrechnung nach Wertstellungs-Datum bzw. Buchungs-Datum
1. Anfangsstand in der Rücklagenabrechnung
Immer wieder gehen unsere Kunden davon aus, dass es sich bei dem ausgewiesenen Anfangsstand in der Rücklagenabrechnung um den Saldo handelt, der unter Verwaltung – Konten – Schalter “Anfangsbestand“ eingegeben wurde. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn man eine WEG zum ersten Mal mit Win-CASA abrechnet und lediglich den Stand des Vorjahres als Eröffnungsbilanz-Wert auf dem Konto 840 erfasst.
In der Rücklagenabrechnung wird der Anfangsstand Ihrer Rücklage vor dem auszuwertenden Zeitraum angezeigt. Es handelt sich hierbei um die Buchungen auf dem passiven Bestandskonto (z.B. Konto 840), ausgewertet nach Buchungs-Datum!
Zudem werden die Rücklagen-Sollstellungen und Rücklagen-Buchungen (Rücklagen-Einnahmen) auf den Eigentümer-Konten im Anfangsstand berücksichtigt (seit Win-CASA 2020).
Wie im Beispiel dargestellt, wird die Rücklagenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 erstellt.
Der Anfangsstand weißt 25.403,86 EUR (Soll) und 22.420,36 EUR (Ist) am 01.01.2019 aus:
Wie lässt sich dieser Anfangsstand nachvollziehen?
Alle Buchungen vor dem 1.1.2019 auf dem Konto 840:
Über Listen – Kontoauszug können Sie beispielsweise die Buchungen nachvollziehen. Wählen Sie das Konto 840 oben aus und stellen den entsprechenden Zeitraum ein (Buchungen bis einschließlich 31.12.2018), entfernen Sie unten das Häkchen bei W-Datum.
Die Summe aller Buchungen auf dem Konto 840 (EB-Wert, Entnahmen, Sonderzuführungen, Zinsen etc.) vor dem Abrechnungszeitraum wird dadurch berücksichtigt:
Zudem werden sämtliche Rücklagen-Einnahmen (Soll und Ist) laut Ihren Eigentümer-Konten vor dem 1.1.2019 berücksichtigt. Diese lassen sich in der Saldenliste überprüfen, Auswertung nach Buchungs-Datum:
Im oberen Beispiel kommen somit zu den Buchungen auf dem Konto 840 in Höhe von 17.508,79 EUR noch die Rücklagen-Sollstellungen und Buchungen auf den Eigentümer-Konten dazu.
Dadurch ergibt sich der Anfangsstand Soll (25.403,86 EUR) und Ist (22.420,36 EUR) in der Rücklagen-Abrechnung.
Wichtiger Tipp: In der Rücklagenabrechnungs-Maske (Schalter “2.“) gibt es oben rechts vom Anfangsstand je einen kleinen Schalter, um sich schnell und einfach anzeigen zu lassen, wie sich der Soll- bzw. der Ist-Anfangsstand zusammensetzt. In der folgenden Maske empfehlen wir Ihnen, unten rechts auf den Schalter „Saldenliste“ zu klicken.
Wenn Sie "ZZgl. Beitragsverpflichtung..." anklicken, sollte der Endsaldo in Win-CASA 2020 mit dem Endsaldo aus früheren Versionen stimmen. Wenn nicht, hatten Sie in früheren Versionen bereits eine Differenz zwischen dem Zuführungskonto 30000 und den Beitragsverpflichtungen der Eigentümer, welche Sie in der Rücklagenabrechnung noch nicht berichtigt hatten.
Sie haben die Möglichkeit, diese Differenz in der Rücklagenabrechnung mit dem Schalter "Anfangsstand pro Eigentümer" zu berichtigen.
Bitte gehen Sie hierfür auf den Menüpunkt „Abrechnungen“, Schalter 2. (Daten Rücklagen-Abrechnung) und klicken dann auf den Schalter Anfangsstand pro Eigentümer. In der folgenden Maske können Sie in der Zeile „Neuer Anfangsbestand“ den benötigten Gesamt-Anfangsstand für Ihre Rücklagenabrechnung eingeben. Bitte danach unten auf SPEICHERN klicken. Dadurch wird pro Wohnung je eine Korrektur-Buchung auf dem Eigentümerkonto durchgeführt. Danach sind die Salden identisch, denn auch in früheren Versionen musste der Zuführungsbetrag auf dem Konto 30000 mit den bezahlten Rücklagen der Eigentümer (Beitragsverpflichtung laut Wirtschaftsplan) übereinstimmen:
2. Beitragsverpflichtung laut Wirtschaftsplan
Wo ist das Konto 30000 „Zuführung Rücklagen“?
Das Ausgabekonto 30000 „Zuführung Rücklagen“ wurde bisher nur aus Kompatibilitätsgründen mitgeführt. Kunden älterer Versionen sind somit gezwungen, immer exakt genauso viel auf dem Konto 30000 zu buchen, wie sie an Rücklagen-Vorauszahlungen der Eigentümer erhalten haben. Das Konto 30000 wurde dann nur noch für den Anfangsbestand ausgewertet, jedoch nicht für die Buchungen im Abrechnungszeitraum.
Zudem hat das BGH gesagt, dass Rücklagen nicht mehr auf ein Ausgabekonto gebucht und nach MEA verteilt werden dürfen. Daher entfällt ab der Version Win-CASA 2020 das Ausgabekonto 30000.
Stattdessen sind dies jetzt die Beitragsverpflichtungen (Konto 60110):
Diese Beitragsverpflichtungen (SOLL- und IST-Rücklage) entstehen automatisch durch die Buchungen auf den Eigentümerkonten!
Beispiel: Eigentümer Müller hat eine monatliche Zahlung von 500,00 EUR für seine Wohnung zu leisten.
Davon sind 300,00 EUR Hausgeld und 200,00 EUR Rücklagen.
Sie erstellen die offenen Posten für Januar. Eigentümer Müller hat somit eine SOLL-Rücklage von 200,00 EUR laut Beitragsverpflichtungen.
Am 2. Januar erfolgt der Zahlungseingang von Eigentümer Müller. Sie verbuchen den offenen Posten und Eigentümer Müller hat somit eine SOLL-Rücklage von 200,00 EUR und eine IST-Rücklage von 200,00 EUR laut Beitragsverpflichtungen.
Tipp: Die SOLL- und IST-Rücklagen aller Eigentümer lassen sich übrigens sehr schnell unter Listen – Saldenliste überprüfen:
3. Auswertung der Rücklagen-Abrechnung nach Wertstellungs-Datum bzw. Buchungs-Datum
In unserer neuen Rücklagenabrechnung haben Sie die Möglichkeit, unter Optionen – Klickfeld "Buchungen im Abr.-Zeitraum nach W-DATUM (mit Abgrenzung) auswerten" die Abrechnung nach Wertstellungs-Datum auszuwerten.
Wenn diese Option aktiviert ist, werden die Beitragsverpflichtungen lt. Wirtschaftsplan nach W-DATUM ausgewertet. Nachzahlungen aus Vorjahren (Sollstellung im Vorjahr, Zahlung im aktuellen Jahr) werden als extra Position Nachzahlungen ausgewiesen. Im Abrechnungszeitraum erhaltene Vorauszahlungen für das darauffolgende Wirtschaftsjahr werden abgegrenzt. Damit der Endstand am 31.12. dem tatsächlichen Vermögensstand der WEG zu dem Stichtag entspricht.
Wenn diese Option nicht aktiviert ist, werden die Zuführungen zu den Rücklagen nach B-Datum ausgewiesen, d.h. alle im Abrechnungszeitraum erhaltenen Rücklage-Vorauszahlungen unabhängig davon, ob es sich für Zahlungen aufgrund des Wirtschaftsplans oder Nachzahlungen aus Vorjahren handelt (Geldflussprinzip).