Die Grundsteuer stellt grundsätzlich auf den Mieter umlegbare Kosten dar.
In Pro-Objekten (Miet- und WEGObjekte) wird die Grundsteuer vom einzelnen Eigentümer getragen und nicht als Gesamtkosten der WEG, weshalb die Abbildung der Grundsteuer in der WEG-Abrechnung zu vermeiden ist.
Im Nachfolgenden wird Ihnen dargestellt, wie die Grundsteuerbeträge in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden können, ohne in der WEG-Abrechnung als umlegbare Posten zu erscheinen.
Auf diese Weise müssen Sie das Konto Grundsteuer nicht im Wechsel von der Betriebskostenabrechnung zur WEG-Jahresabrechnung von umlagefähig auf nicht
umlagefähig umstellen.
Im folgenden Blogbeitrag erhalten Sie eine Schritt für Schritt-Anleitung zur Darstellung innerhalb von Win-CASA.