Eine Wohneinheit wird geteilt – Aus zwei Wohneinheiten wird eine Einheit
– Vorgehensweise in Win-CASA
In einem Mehrparteien-Haus kann es vorkommen, dass eine Wohnung geteilt oder zwei Wohnungen zusammengelegt werden.
Wie hier genau in Win-CASA vorzugehen ist, wird in folgendem Beitrag beschrieben:
Eine Wohneinheit wird geteilt
- Öffnen Sie im Register „Verwaltung“ die Stammdaten dieser Wohneinheit und geben bei Bewohnern im Register „Vertrag“ und beim Eigentümer im Register „Zahlungen“ das Auszugs-Datum/Verkaufs-Datum an, zu welchem Tag die Wohnung aufgeteilt wird.
- Im Anschluss führen Sie im Register Bewohner/Eigentümer unten einen Bewohnerwechsel/Eigentümerwechsel durch. Dies ist notwendig, auch wenn die Bewohner/Eigentümer dieselben bleiben.
- Nun kann über „Auswählen“ der künftige Bewohner/Eigentümer dieser Wohneinheit ausgewählt werden.
- Um die neu entstandene Einheit abzubilden, muss eine neue Wohneinheit angelegt werden. Die Wohnungsnummern kann man nachträglich nicht mehr abändern, daher müssten Sie die nächste freie Wohnungsnummer nehmen und dort mit dem richtigen Einzugs-/Kauf-Datum den neuen Bewohner/Eigentümer auswählen.
Folgende zwei weiteren Schritte sind noch notwendig, um später richtig abrechnen zu können:
- Für die neu entstandene Einheit muss einen Leerstand für die Zeit eingefügt werden, in welcher die Wohnung noch nicht geteilt war. Wie dies genau funktioniert, lesen Sie hier:
https://www.software24.com/blog/verwaltung/nachtraeglicher-bewohnerleerstandswechsel/
- Die Wohnflächen und weitere Anteile müssen getrennt dargestellt werden. Daher müssen für diesen Abrechnungszeitraum die Wohnflächen- Umlageschlüssel umgestellt werden von „Anteilig“ auf „x Tage“. Die Vorgehensweise ist hier beschrieben:
https://www.software24.com/blog/2016/06/16/nderung-der-wohnflche-whrend-des-jahres/
Aus zwei Wohneinheiten wird eine Einheit
- Öffnen Sie in beiden Wohnungen im Register „Verwaltung“ die Stammdaten dieser Wohneinheit und geben bei Bewohnern im Register „Vertrag“ und beim Eigentümer im Register „Zahlungen“ das Auszugs-Datum/Verkaufs-Datum an, zu welchem Tag die Wohnung zusammengeführt wird.
- Im Anschluss führen Sie in beiden Wohnungen im Register Bewohner/Eigentümer unten einen Bewohnerwechsel/Eigentümerwechsel durch. Dies ist notwendig, auch wenn die Bewohner/Eigentümer dieselben bleiben.
- Nun kann in der Einheit, die bestehen bleiben soll über „Auswählen“ der künftige Bewohner/Eigentümer dieser Wohneinheit ausgewählt werden.
- In der anderen Einheit, welche nicht weitergeführt werden soll, tragen Sie den Status „Leerstand“ ein und setzen hier den Haken bei „Konto ist inaktiv (bei der Auswahl in Buchen und Listen nicht mehr anzeigen)“. Dann wird diese Einheit beim Buchen nicht mehr vorgeschlagen.
Um für den Zeitraum vor der Zusammenlegung eine andere Wohnfläche eingeben zu können, müssen die Umlageschlüssel ebenfalls für diesen Abrechnungszeitraum umgestellt werden. Dies ist nur dann notwendig, wenn die Zusammenlegung während des Jahres und nicht zum Abrechnungszeitraum-Ende erfolgt:
https://www.software24.com/blog/2016/06/16/nderung-der-wohnflche-whrend-des-jahres/
Da die Wohnungen zusammengelegt wurden, müssen nun die qm verändert werden. Die gesamte Wohnfläche läuft nun nur noch auf die aktive Einheit und muss dort im Register „Anteile & Zähler“ erhöht werden. In der Wohnung, welche nicht weitergeführt werden soll, setzen Sie die Wohnfläche auf 0 qm.
Die Wohneinheit, welche nicht weitergeführt wird, darf nicht gelöscht werden, da sonst ebenfalls Buchungen gelöscht werden. Die Wohnungsnummer bleibt also belegt und kann nicht neu verwendet werden.