Bis einschließlich zur Hauptversion Win-CASA 2020 konnte die Bescheinigung immer nur für alle Bewohner/Eigentümer erzeugt werden. 

Mit der Version 2022 haben Sie nun die Möglichkeit bei der Buchung den §35a sofort bestimmten Eigentümern/ Bewohnern zuzuordnen

Folgender Fall ist eingetreten: 

Sie haben z.B. Handwerkerleistungen die nur eine spezielle Wohnung betreffen oder diese wurde individuell pro Wohneinheit berechnet, diese können Sie nun direkt zuordnen

Anteil Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerksleistungen, Personalkosten nach §35a EStG

 

Wichtig:
In der Bescheinigung wird dann natürlich nur die Gesamtsumme aller §35a genommen und per Anteil verteilt. 

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