Dieser Artikel betrifft die Umsatzsteuer, die der Objekt-Eigentümer gegenüber dem Finanzamt meldet. Sie wird für das gesamte Objekt erstellt (nicht je Einzeleigentümer). Wie viel dem Mieter berechnet wird, erklärt der Artikel „Umsatzsteuer bei gewerblichen / gemischten Nebenkostenabrechnungen (Hauptlast trägt Nebenlast)".
Die Umsatzsteuer-Liste
Die Umsatzsteuer-Liste betrifft die Umsatzsteuer des Eigentümers gegenüber dem Finanzamt. Als Verwalter erstellen Sie die Liste für den Eigentümer. Sie stellt für den gewählten Zeitraum zusammen:
- die gezahlte Vorsteuer (aus den Ausgaben),
- die vereinnahmte Umsatzsteuer (aus den Einnahmen),
- die daraus an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer.
Dabei werden die Beträge nach den tatsächlichen Steuersätzen ausgewiesen (z. B. 19 % und 7 %) – anders als auf der Nebenkostenabrechnung des Mieters, wo alle Positionen mit 19 % erscheinen.
Was die Liste steuert: die Kontoart
Pro Ausgabekonto legen Sie die Kontoart fest (Verwaltung → Konten → Konto bearbeiten). Sie bestimmt den umsatzsteuerlich anrechenbaren Anteil des Kontos:
- Nur privat → 0 % (nicht anrechenbar)
- Nur gewerblich → 100 %
- Gemischt → der gewerbliche Anteil laut Haus-Stammdaten
Zusätzlich können Sie je Konto die Option „In Auswertungen mit 100 % Steuer ausweisen" setzen – dann wird das Konto in der Umsatzsteuer-Liste mit voller Steuer ausgewiesen.
Der gewerbliche Anteil am Haus
Den Prozentsatz für die „Gemischt"-Konten hinterlegen Sie in den Objekt-Stammdaten (Verwaltung → Stammdaten Objekt → „Gewerblicher Anteil am Haus"). Ändern Sie diesen Wert, wirkt sich das direkt auf die anrechenbaren Beträge der „Gemischt"-Konten in der Liste aus.
Verwandter Artikel: „Umsatzsteuer bei gewerblichen / gemischten Nebenkostenabrechnungen (Hauptlast trägt Nebenlast)".