Ein Eigentümerwechsel mitten im Abrechnungsjahr wird in Win-CASA nicht durch Löschen und Neuanlegen erfasst, sondern über die Funktion „Eigentümerwechsel". Die Abrechnung verteilt Kosten und Hausgeld dann automatisch zeitanteilig. Ändern sich zusätzlich die Miteigentumsanteile (MEA) selbst, ist ein zeitanteiliger Umlageschlüssel nötig – siehe Abschnitt 2.
1. Eigentümerwechsel erfassen (Regelfall)
- Öffnen Sie die betroffene Wohnung: Verwaltung → Objekte & Wohnungen → Wohnung – Daten, Register EIGENTÜMER.
- Wechseln Sie in das Unterregister „Zahlungen" und tragen Sie beim bisherigen Eigentümer das Kauf- und Verkaufsdatum ein.
(Hinweis: Das Register „BEWOHNER" ist die Mieterseite – dort werden Ein-/Auszug erfasst, nicht der Eigentümerwechsel.) - Wechseln Sie in das Unterregister „Eigentümer" und klicken Sie unten im Bereich „Bei Verkauf" auf „Eigentümerwechsel".
(Wurde der Wechsel erst nachträglich/rückwirkend erfasst, verwenden Sie stattdessen den Schalter „Nachträglicher Wechsel".) - Win-CASA bestätigt den Wechsel und fordert die Daten des neuen Eigentümers an. Geben Sie u. a. die neue Personenzahl über das Register „Anteile & Zähler" → Schalter „Personen" ein.
- Anschließend fragt Win-CASA, ob Sie zusätzlich einen Bewohnerwechsel durchführen möchten. Wenn Ihre WEG-Abrechnung nicht nach Wohneinheit abrechnet, bestätigen Sie mit „Ja" – so werden die umlagefähigen Kosten korrekt zeitanteilig berechnet.
Der frühere Eigentümer bleibt mit seinen Daten und Anteilen erhalten. Anhand der hinterlegten Kauf-/Verkaufsdaten verteilt die Jahresabrechnung Kosten und Hausgeld zeitanteilig auf alten und neuen Eigentümer.
2. Sonderfall: Die Miteigentumsanteile (MEA) ändern sich unterjährig
Ändert sich während des Jahres die Höhe der MEA, kann kein anteiliger Umlageschlüssel verwendet werden (bei anteiligen Schlüsseln lassen sich für den früheren Eigentümer keine geänderten MEA hinterlegen). Verwenden Sie stattdessen einen zeitanteiligen Umlageschlüssel:
- Legen Sie unter Verwaltung → Konten → Umlageschlüssel einen neuen Schlüssel an, z. B. Nr. 40 – Bezeichnung „MEA n. Zeit", Einheit „MEA x T", Verteilung „x Tage" (nicht anteilig!).
- Ordnen Sie diesen Umlageschlüssel unter Verwaltung → Konten allen Konten zu, die nach MEA umgelegt werden sollen.
- Tragen Sie unter Verwaltung – Objekte & Wohnung – Stammdaten – Register „Anteile & Zähler" bei allen Wohnungen die MEA ein.
- Führen Sie bei einer MEA-Änderung einen Eigentümerwechsel durch (wie in Abschnitt 1) – auch wenn der Eigentümer derselbe bleibt.
- Tragen Sie danach unter Wohnung – Stammdaten – Anteile die neue MEA-Zahl ein; beim Früheren Eigentümer bleibt die alte MEA-Zahl stehen.
Win-CASA multipliziert die MEA-Zahl mit der Wohndauer (z. B. 100 MEA für ein Jahr = 36.500 „MEA x T"). So werden MEA-Veränderungen zeitgenau in der Abrechnung berücksichtigt.