Erläuterung:


„Stand-Anfangsbestand (EB-Wert)“: In der Regel beginnt eine WEG mit einem Kontostand von 0,00 €. Nun bekommen Sie eine WEG neu in Ihren Bestand und erhalten von der Vorverwaltung nur den Endbestand der Bank. Da dieser Endbestand nichts mit dem aktuellen Abrechnungsjahr zu tun hat aber das Vermögen der WEG erhöht, muss dieser Anfangsbestand abgegrenzt werden. Diese Abgrenzung erfolgt allerdings nur in der ersten Abstimmung. In den Folgejahren ist der Anfangsbestand bereits automatisch abgegrenzt. Die Abgrenzungsposition wird für die Bankkonten und Rücklagen-Bestandskonten summiert angezeigt. Siehe Register Listen - Kontoauszug - Bestandskonten (A) - Konto 98000 Eröffnungsbilanzkonto.


Lösung:


Um die Position "Anfangsbestand (EB-Wert)" aus der Abstimmung der Rücklagen/Vermögen zu entfernen, müssen Sie bitte alle eingetragenen EB-Werte ein Jahr nach hinten setzen.

Wenn Sie für das Kalenderjahr 01.01.2021 - 31.12.2021 die Abstimmung durchführen, haben Sie vermutlich die Anfangsbestände (EB-Werte) zum 31.12.2020 eingegeben.

Ändern Sie das Datum bei den Anfangsbeständen vom 31.12.2020 auf den 31.12.2019, so verschwindet die genannte Position aus der Abstimmung der Rücklagen/des Vermögens.


Dazu gehen Sie im Register "Verwaltung" auf "Konten" und klicken links auf "Banken/Kassen" und danach auf "Rücklagen A" und "Rücklagen P/Sonstige". Dort klicken Sie nacheinander die Konten an und ändern über den Schalter "Anfangsbestand" (links oben) das Datum des EB-Wertes ab.

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