Problem: 

Wie werden uneinbringliche Forderungen korrekt verbucht?


Lösung: 


Um uneinbringliche Forderungen korrekt zu verbuchen, gehen Sie bitte wie folgt vor.
Öffnen Sie unter dem Registerreiter „Verwaltung“ das Unterregister „Konten“.
Im Anschluss klicken Sie oben auf den Schalter „Spezielle Konten“.


In der nächsten Maske wählen Sie das Register „Uneinbringliche Forderung“ und klicken auf das Lupensymbol um ein Konto auszuwählen.

Über den Schalter Konto „Neu“ legen Sie ein Konto für die uneinbringlichen Forderungen an.


Nachdem Sie das Konto angelegt- und ausgewählt haben, verlassen Sie die vorherige Maske wieder mit „zurück“
Nunmehr öffnen Sie den Registerreiter „Buchhaltung“, Unterregister „Buchen“, Schalter „Sollstellungen buchen“.
Hier wählen Sie die gewünschte Sollstellung aus und klicken unten auf den Schalter „uneinbringliche Forderung“.  

Die anschließende Frage beantworten Sie mit „Buchen“ sodass der Vorgang abgeschlossen wird.
Win-Casa verbucht die Sollstellung 100 Jahre in die Vergangenheit, sodass die Buchung nicht fälschlicherweise in einer Abrechnungsperiode berücksichtigt wird.
Unter dem Registerreiter „Listen“ können Sie die Buchung auf dem Kontoauszug Ihres angelegten Kontos „uneinbringliche Forderung“ einsehen. 

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